Abrechnung

Abrechnung

Für privat Versicherte (PKV)

Grundlage der Abrechnung privatärztlicher Leistung ist die GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte).

Jede GOÄ-Ziffer wird mit einem variablen Steigerungsfaktor abgerechnet.
Wegen des sehr hohen Gesprächsaufwandes rechne ich je nach Zeitaufwand auch mit 3,5 –fachem Satz ab.

Es gibt Kosten für einzelne ärztliche Leistungen, die die privaten Krankenkassen und/oder die Beihilfe nicht übernehmen. Diese müssen von Ihnen in Eigenleistung erbracht werden.

Vor dem ersten Termin wird Ihnen ein Behandlungsvertrag per Email zugeschickt.
Alle anfallenden Telefonate oder Mails, die eine Einsicht in Ihre Patientenkarte erfordern, sind kostenpflichtig.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen ist leider nicht möglich.

Gesetzlich Versicherte erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die in diesem Fall privat erstattet werden muss (Selbstzahler).

Die anfallenden Kosten als Selbstzahlerin oder Selbstzahler werden durch den Behandlungsvertrag ersichtlich, der Ihnen per Mail vor dem Termin zugesendet wird. Die Vertragsunterschrift ist die Voraussetzung für die Behandlung.

Zu den Behandlungskosten kommen außerdem Kosten durch Laboruntersuchungen, für die Sie im Vorfeld einen Kostenvoranschlag erhalten. Die Abrechung dieser Kosten erfolgt durch die jeweiligen Labore.

Alle anfallenden Telefonate oder Mails, die eine Einsicht in Ihre Patientenkarte erfordern, sind kostenpflichtig.